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   OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18   

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https://dejure.org/2022,50197
OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2022 - 7 U 74/18 (https://dejure.org/2022,50197)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2023, 440
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17

    Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich des Begriffs Lügenpresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018, Az. 324 O 505/17, abgeändert.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018 zum Az. 324 O 505/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Die Wahrheit der Tatsachenbehauptung habe der Beklagte auch nicht durch den Verweis auf andere Verfahren dargelegt, die er (Az. 324 O 806/05) bzw. seine Ehefrau (Az. 324 O 550/15) gegen die Klägerin geführt hätten.
  • EGMR, 07.02.2012 - 40660/08

    Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103).
  • EGMR, 07.02.2012 - 60641/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
    Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103).
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