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OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
- OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
- BGH, 08.08.2023 - VI ZR 352/22
Papierfundstellen
- afp 2023, 440
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
Äußerungsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich des Begriffs Lügenpresse
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018, Az. 324 O 505/17, abgeändert.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.4.2018 zum Az. 324 O 505/17 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- LG Hamburg, 07.12.2007 - 324 O 806/05
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
Die Wahrheit der Tatsachenbehauptung habe der Beklagte auch nicht durch den Verweis auf andere Verfahren dargelegt, die er (Az. 324 O 806/05) bzw. seine Ehefrau (Az. 324 O 550/15) gegen die Klägerin geführt hätten. - EGMR, 07.02.2012 - 40660/08
Caroline von Hannover kann keine Untersagung von Bildveröffentlichungen über sie …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103). - EGMR, 07.02.2012 - 60641/08
Auszug aus OLG Hamburg, 22.11.2022 - 7 U 74/18
Dies gilt erst recht, wenn ein Geschäftsmodell, wie das der Klägerin, dem Bereich der sogenannten "Yellow Press" oder "Klatschpresse" zuzuordnen ist; diesen Bereich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als "Sensationspresse" oder "Magazine für Herz und Gemüt" beschrieben, die gewöhnlich die öffentliche Neugier über Einzelheiten des intimen Privatlebens von Personen befriedigen sollen (EGMR, Urt. v. 7.2.2012 - 40660/08 und 60641/08 - NJW 2012, 1053 Rz.103).